Stand 11. Dezember 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle über die Webseite frueschwind.ch (inklusive online Buchungssystem), telefonisch, per E-Mail, oder persönlich über ein Früschwind-Mitglied (nachfolgend „Früschwind“) getätigten Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge.
2. Organisation Gruppenschulungen
Aus organisatorischen Gründen behält sich Früschwind vor, Kurse (nachfolgend auch „Gruppenschulungen“ genannt) zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, sowie den Durchführungsort zu ändern und die Anzahl Kursleiter anzupassen. Fällt eine Kursleitung aus, kann Früschwind einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Um die Gruppenschulungen unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt Früschwind für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
3. Durchführung und Absagen
Bei Gruppenschulungen
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird die Gruppenschulung in der Regel nicht durchgeführt und der Tarif erlassen bzw. zurückerstattet. Früschwind behält sich weiter vor, aufgrund anderer, von Früschwind nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Gruppenschulungen abzusagen. Bereits bezahlte Tarife werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kundin oder des Kunden (nachfolgend „Kundschaft“ genannt), insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage einer Gruppenschulung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl einer Gruppenschulung kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Früschwind die Gruppenschulung unter Vorbehalt des Einverständnisses der betroffenen Kundschaft durchführt, jedoch der Tarif entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Dauer der Gruppenschulung bei gleichbleibendem Preis reduziert.
Bei tiefer Teilnehmerzahl einer Gruppenschulung behält sich Früschwind vor, ohne das Einverständnis der Kundschaft, Gruppenschulungen in einem vorbereitungstechnisch reduzierten aber persönlicheren Format (auch “Workshop” genannt) durchzuführen. Der Preis und die Dauer der Gruppenschulung bleiben dabei unverändert.
Bei Privatunterstützungen
Bei Privatunterstützungen ist, wenn nichts anderes vereinbart, die Kundschaft für die Organisation einer geeigneten Lokalität (z.B. Zuhause, Restaurant, Bibliothek, …) verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Abklärungen im Vorfeld zu Öffnungszeiten, Erlaubnis und Reservationen. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von Lokalitäten, sowie sonstige Mehraufwände sind von der Kundschaft zu tragen.
Früschwind behält sich vor, aufgrund anderer, von Früschwind nicht zu vertretender Gründe, vereinbarte Termine jederzeit abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Kundschaft, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage von Privatunterstützungstermine, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Technik Support Kaffees
Früschwind behält sich vor, aufgrund anderer, von Früschwind nicht zu vertretender Gründe, vereinbarte Technik Support Kaffees abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Kundschaft, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage von Technik Support Kaffes, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Anmeldung
Jede Anmeldung (auch Buchung genannt) ist verbindlich und verpflichtet die Kundschaft zur Zahlung des Tarifes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen des Geldes es gilt nicht als Abmeldung.
Nach der Anmeldung für eine Gruppenschulung oder der Buchung einer Privatunterstützung erhält die Kundschaft von Früschwind eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Kundschaft hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.
Früschwind benutzt für den Rechnungs- und Unterlagenversand den von der Kundschaft gewünschten Korrespondenzweg. Es obliegt der Sorgfaltspflicht der Kundschaft, diesen regelmässig zu prüfen und Früschwind über Änderungen zu informieren.
5. Abmeldung (Stornierung)
Je nach Abmeldezeitpunkt kann Früschwind das Geld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen, sowie Bearbeitungsgebühren erheben:
Bei Gruppenschulungen
Bei Abmeldungen bis mindestens 3 Kalendertage vor Kursbeginn wird Früschwind den Tarif erlassen bzw. zurückerstatten. Früschwind behält sich vor, bei oft auftretendem Abmelden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- zu erheben. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 3 Kalendertage vor Kursbeginn, ist der gesamte Tarif geschuldet. Für Abmeldungen vom Mittagessen an Gruppenschulungen gelten dieselben Bedingungen.
Bei Privatunterstützungen
Bei Abmeldungen bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin wird Früschwind den Tarif erlassen bzw. zurückerstatten. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder nimmt die Kundschaft den gebuchten Termin nicht wahr, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- erhoben. In diesem Fall behält sich Früschwind vor, Forderungen von Dritten für allfällige Reisen etc. zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
Bei Technik Support Kaffees
Für die Technik Support Kaffees ist für die Kundschaft keine Anmeldung erforderlich. Folglich sind auch keine Abmeldungen nötig.
6. Umbuchung (Verschiebung)
Eine Umbuchung (respektive eine Verschiebung eines Termins bei Privatunterstützungen) entspricht einer Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen (Stornierungen) gelten entsprechend für Umbuchungen.
7. Zahlung
Bei Gruppenschulungen
Die Bezahlung des Tarifes findet vor dem Beginn der Gruppenschulung statt und wird durch den oder die Kursleiter einkassiert.
Bei Privatunterstützungen
Die Bezahlung der Privatunterstützung findet direkt im Anschluss an die Dienstleistung statt.
Bei Technik Support Kaffees
Die Bezahlung findet direkt im Anschluss an die Dienstleistung statt.
Sind Kundschaft und Rechnungsempfänger nicht identisch, so haftet die Kundschaft gegenüber Früschwind für sämtliche Forderungen solidarisch mit dem Rechnungsempfänger.
Früschwind kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundschaft bzw. Rechnungsempfängers.
Die Kundschaft bzw. der Rechnungsempfänger erklärt sich mit der Forderungsabtretung einverstanden.
8. Ausschluss
Früschwind behält sich vor, Kundschaft von Anlässen und Terminen auszuschliessen. In folgenden Fällen ist der ganze Tarif geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Tarifes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Tarifes sowie in schwerwiegenden Fällen (Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, Ehrverletzung, etc.).
9. Teilzahlungen
Teilzahlungen sind auf Anfrage der Kundschaft, nach freiem Entscheid von Früschwind möglich.
10. Nicht besuchte Schulungen oder Termine
Nicht besuchte Schulungen oder Termine können nicht nachgeholt werden und die dafür bezahlten Tarife werden nicht zurückerstattet, respektive sind geschuldet. Früschwind erhebt Bearbeitungsgebühren bei nicht erscheinen und zu kurzfristigem Abmelden. (siehe Kapitel 5)
11. Gönnerschaften
Früschwind Gönnerschaften (resp. der damit einhergehende „Gönnerschaft-Status“) sind über eine bestimmte Zeitperiode gültig. Falls nichts anderes vereinbart für 1 Jahr.
Früschwind Gönnerschaften sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden.
Die Früschwind Gönnerschaften sind während der von Früschwind festgelegten Zeitperiode gültig. Die Gönnerschaftsgebühr ist unabhängig von der effektiven Nutzung der Gönnerschaft-Vorzüge geschuldet. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gönnerschaft-Status und ein allfälliges Restguthaben ersatzlos.
a) Funktion der Gönnerschaft
Die Früschwind Gönnerschaft ist ein Werkzeug für die Kundschaft Früschwind zu unterstützen. Als Dank wird der jeweiligen Kundschaft über den vereinbarten Zeitraum den Gönnerschaft-Status gebührt, welcher zum Bezug der aktuell geltenden Gönnerschaft-Vorzüge berechtigt.
b) Abschluss und Zahlung einer Gönnerschaft
Der Abschluss einer Früschwind Gönnerschaft verpflichtet die Kundschaft zur Zahlung der Gönnerschaftsgebühr. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Nichtbezahlung der Gönnerschaft gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
c) Vorzüge Gönnerschaft
Kundschaft mit dem Gönnerschaft-Status (auch „Gönner:innen“) haben Anspruch auf die jeweils geltenden Gönnerschaft-Vorzüge (im Normalfall Preisreduktionen auf bestimmte Früschwind Angebote). Früschwind behält sich vor, die Gönnerschaft-Vorzüge jederzeit, ohne Ankündigung und nach eigenem Ermessen anzupassen. Dabei wird auf eine faire Handhabung geachtet. Die Gönnerschaft-Vorzüge sind immer für alle Gönner:innen identisch.
d) Nichtbenutzung (Ruhezeit, Vertragsunterbruch, Timestop)
Die Nichtbenutzung der Gönnerschaft berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung der Gönnerschaftsgebühr.
Kann die Gönnerschaft wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit Arztzeugnis und Anfangs- und Enddatum während mindestens 28 Kalendertagen nicht verwendet werden, wird auf schriftliches Gesuch ein Timestop von maximal 9 Monaten gewährt, wobei kein Anspruch darauf besteht. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- kann erhoben werden. Die Laufzeit der Gönnerschaft wird um die Dauer des Unterbruches verlängert.
Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall oder Schwangerschaft möglich. Dieser muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Teilnahmeunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich Früschwind vor, die Gönnerschaft fristlos und ohne Rückerstattung der Gönnerschaftsgebühr aufzulösen und/oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Timestop wird lückenlos an die bestehende Gönnerschaftsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
12. Gutscheine
Gutscheine sind zum Einlösen stets physisch oder digital vorzuweisen. Wenn nicht explizit auf dem Gutschein vermerkt, gelten folgende Bedingungen. Gutscheine sind…
Einmal einlösbar;
2 Jahre gültig;
persönlich und nicht übertragbar;
nicht kumulierbar;
nicht auf bestehende Rabatte/Aktionen anwendbar (ausgenommen auf die vergünstigten Tarife durch den Gönnerschaft-Status);
nicht auszahlbar.
13. Kursbestätigung
Auf Wunsch der Kundschaft und nach erfolgtem Besuch von mindestens 90 Prozent der Schulung, stellt Früschwind innert einem Jahr ab Abschluss der Gruppenschulung gerne eine Kursbestätigung aus. Abweichende Regelungen sind ausdrücklich vorbehalten.
14. Haftungsausschluss und Versicherung
Für alle von Früschwind organisierten Gruppenschulungen, Privatunterstützungen, Technik Support Kaffees und andere Angebote schliesst Früschwind jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Kundschaft ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Früschwind nicht haftbar gemacht werden. Die Kundschaft ist verpflichtet, in den von Früschwind verwendeten Räumlichkeiten die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen von Früschwind einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten von Früschwind (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Kundschaft mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Früschwind schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg respektive aus erfolglosen Problemlöse-/Unterstützungsanstrengungen kann die Kundschaft keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung oder Erlassung der Angebotstarife.
Früschwind haftet nicht für Schäden an Informatik-Geräten, Daten (inklusive Datenverlust) und Mobiliar, welche als Folge von Missverständnissen zwischen Früschwind und Dritten entstehen und durch Dritte verursacht wurden.
Die Haftung von Früschwind für Schadenersatz nach Schäden an Informatik-Geräten, Daten und Mobiliar ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Angeboten von Früschwind unterliegt der Datenschutzerklärung von Früschwind. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang von Früschwind mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Angeboten von Früschwind und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Mit der Anmeldung akzeptiert die Kundschaft die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.
Früschwind übermittelt der Kundschaft Informationen und Angebote von sich und von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Briefen. Mit der Anmeldung stimmt die Kundschaft zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.
Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um der Kundschaft nur Informationen zu übermitteln, die für ihn voraussichtlich interessant sind. Um der Kundschaft ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, kann Früschwind Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten.
16. Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen
Foto-, Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen im Rahmen der Früschwind-Angebote, sowie in den Räumlichkeiten von Früschwind und deren Partnern nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Früschwind gemacht werden.
17. Angebot-, Preis- und AGB-Änderungen
Früschwind behält sich das Recht vor, die Angebote, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung (Buchung) geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Früschwind ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Angeboten ist Bern, Schweiz.